Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses

Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses

BGH: Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses
Der Personensorgeberechtigte Elternteil hat, wie auch der umgangsberechtigte Elternteil, in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.
Der Herausgabeanspruch besteht nur insoweit, als der berechtigte Elternteil für die Ausübung seines Rechts den Kinderreisepass benötigt.
Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten will um etwa das Kind ins Ausland zu entführen, kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.

Az: XII ZB 345/18
Beschluss vom 27.3.2019

Hans-Günther Ehlgen