Fachliche Beratung gibt es nicht zum Nulltarif.
Guter anwaltlicher Rate kann Sie vor folgenreichen Fehlentscheidungen schützen und Sie vor erheblichen finanziellen Schäden bewahren.
Gerade in Verkehrssachen und Schadenersatzangelegenheiten ist die anwaltliche Vertretung von Anfang an sinnvoll, da Ihre Schäden, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, etc. sowie die eigenen Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen sind, wenn von Anfang an korrekt vorgegangen wird.
Auch in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten muss nicht gleich jede Streitigkeit kostenintensiv vor Gericht landen. Oftmals existieren einfache Lösungen für selbst größte Probleme.
Wir verstehen uns als Dienstleister, die Ihre Interessen unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und eines Prozessrisikos gemeinsam mit Ihnen abwägen und die bestmögliche Entscheidung zu Ihren Gunsten zu erarbeiten.
Natürlich ist uns bewusst, dass jeder gerne weiß, was etwas kostet, bevor er es in Anspruch nimmt. Häufig lässt sich dies jedoch nicht mit einem Satz pauschaliert für sämtliche Fallgestaltungen beantworten.
Das Gebührenrecht der Rechtsanwälte basiert auf dem Gedanken, dass die Kosten wie diejenigen des Gerichtes davon abhängig sind, um was es geht. Vereinfacht ausgedrückt: Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Rechtliche Grundlage für die Abrechnung ist das Rechtsanwalts Vergütungs Gesetz ( RVG ).
Selbstverständlich arbeiten wir mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen. Sofern Sie also rechtsschutzversichert sind, teilen Sie uns Ihre Rechtsschutzversicherungsdaten mit. Wir rechnen die Kosten im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Honorarvereinbarung
Nicht immer ist die gesetzliche Vergütungsregelung angemessen. In diesen Fällen arbeiten wir auch auf Basis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, die in der Regel stundenbezogen ist. Der Stundensatz hängt vom Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit ab.
Insbesondere zu Beginn einer Trennung, bis zur Klärung der finanziellen Angelegenheiten kann es erforderlich sein, dass staatliche Unterstützung in Form von Beratungs- und/oder Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen ist. Die Staatskasse finanziert die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei finanzieller Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht in der Sache selbst, zunächst vor. Anliegend finden Sie die entsprechenden Antragsformulare.
Hier können Sie sich Formulare als PDF Dokument herunterladen.