Erbrecht

Erbrechtliche Gestaltung zu Lebzeiten

– Testaments- und Vertragsgestaltung
– Vorweggenommene Erbfolge
– Schenkungen
– Übergabeverträge

Eintritt des Erbfalls

– Beratung zu Erbfolge
– Testamentsauslegung
– Enterbung und Pflichtteil
– Annahme, Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft
– Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
– Auseinandersetzung mit Erben
– Miterben einer Erbengemeinschaft
– Pflichtteilsberechtigten und Testamentsvollstreckern

Familienrecht

Trennung und Scheidung

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die in Zusammenhang mit einer Trennung ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaften auftreten können.

Wer darf die Ehewohnung und/oder den PKW weiter nutzen ?
Ab wann und in welcher Höhe bestehen Unterhaltsansprüche ?
Wer betreut die Kinder, in welchem Umfang ?
Wann sind die Lohnsteuerklassen zu wechseln ?

Eine Vielzahl von Einzelfragen gilt es zu sortieren und deren Prioritäten festzulegen.
Wir nutzen unsere langjährige Berufserfahrung, um zielorientiert und kostensparend die für Sie beste Lösung zu erarbeiten. Durch regelmäßige fachspezifische Fortbildungen, bleiben wir auf dem aktuellsten Stand, um Sie juristisch und menschlich kompetent in allen anstehenden Rechtsfragen zu beraten und zu vertreten.

Zu den Rechtsgebieten gehören:

– Kindesunterhalt
– Trennungsunterhalt
– nachehelicher Unterhalt
– Hausratsteilung
– Zugewinnausgleich
– sonstiger vermögensrechtlicher Ausgleich
– Versorgungausgleich
– sowie sonstige Familienangelegenheiten, wie z.B. Verwandtenunterhalt, insbesondere   Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber Ihren Kindern ab Pflegebedürftigkeit, etc.
– Abstammungssachen
– Ehelichkeitsanfechtung

Umgangs- und Sorgerecht

Gerade minderjährige Kinder leiden erheblich unter trennungs- und scheidungsbedingten Streitigkeiten ihrer Eltern. Das Wohlergehen der Kinder haben wir bei allen Maflnahmen, seien sie außergerichtlich oder gerichtlich erforderlich, stets im Auge.

Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten mit Auslandsbezug

Wir beraten Sie auch gerne bei Fragen zu Ehen mit unterschiedlichen Staatsangehörigen. Welches Gericht ist international zuständig ?
Welches Recht kommt bei den jeweiligen Verfahren zur Anwendung.

Gewaltschutz

Immer häufiger kommt es in Beziehungen, seien sie nichtehelich oder ehelich, zu häuslicher Gewalt. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes, über die Voraussetzungen eines Antrages nach dem Gewaltschutzgesetz und über Ihre Unterlassungsansprüche.

Auch zu anstehenden Fragen der Partnerschaften außerhalb der Ehe stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, sei es zu Fragen nach Beendigung der Partnerschaft oder seien es Fragen zur Ausgestaltung eines Vertrages vor oder während einer nicht ehelichen Partnerschaft.

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Errichtung einer Patientenverfügung und Vorsorge- und/oder Betreuungsvollmacht beratend zur Seite.
Jeder sollte für den Fall gewappnet sein, dass er unfall- oder krankheitsbedingt plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Für diese Fälle sollten Sie, egal in welchem Alter, einen Vertreter bzw. Bevollmächtigten bestimmen, der Ihr Vertrauen genieflt und alle erforderlichen Entscheidungen dann für Sie in Ihrem Sinne trifft. Für alle damit zusammenhängenden Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Allgemeines Zivilrecht

Für alle Ansprüche rund um Kaufverträge (Rücktrittsrechte, Wandlungsrecht, etc.) Ansprüche aus Miet-, Darlehens- oder sonstigen Verträgen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden, die Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr der zivilrechtlichen Ansprüche unterstützend zur Seite steht.