Strafrecht

Gegen Sie wird ein strafrechtliches Ermittlungs- oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
Ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid ist ergangen?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen des Verfahrens.
Sie haben Probleme mit dem Führerschein( Fahrerlaubnis ) ?
Punkte, Promille, MPU ? Wir kümmern uns um Ihr Problem.

Führerscheinrecht

Das Recht der Fahrerlaubnis ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Neben den Fahrerlaubnisklassen und den Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist hier auch die Befugnis der Fahrerlaubnisbehörde geregelt, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gerade Letzteres ist gar nicht so selten wie gedacht. Insbesondere bedarf dies nicht ausschließlich eines Fehlverhaltens des Inhabers der Fahrerlaubnis. Die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges kann sich auch aus anderen Gründen ergeben, z. B. bei bestehenden Erkrankungen oder charakterlichen Eignungszweifeln. Die Fahrerlaubnisbehörde wird hier in der Regel die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Gegen den von der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis besteht die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht.

Wir vertreten und beraten in diesem Bereich jährlich eine Vielzahl von Betroffenen in den unterschiedlichsten Fallgestaltungen. Wenden Sie sich daher im Fall der Fälle vertrauensvoll an uns.

Ordnungswidrigkeitenrecht

So schnell wie im Verkehrsbereich kommt regelmäßig niemand mit dem Gesetz in Konflikt. Vom Parkverstoß, Geschwindigkeits- bzw. Abstandsverletzungen bis hin zum Rotlichtverstoß sind eine Vielzahl von Zuwiderhandlungen schnell passiert. Auch bei ordnungswidrigem Handeln ist neben einem Buflgeld die Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten möglich. Aber auch ein vermeintlich geringes Buflgeld kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, etwa dann, wenn im Fahrerlaubnisregister bereits Voreintragungen vorhanden sind. So kann es im Extremfall dazu führen, dass bei Erreichen der kritischen Punktegrenze von 8 Punkten die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird. Auch können wiederholte Verstöße dazu führen, dass abweichend vom Regelsatz ein Fahrverbot verhängt wird. Gerade dies ist für den Betroffenen mit erheblichen, insbesondere auch arbeitsrechtlichen, Problemen behaftet.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt dabei im Prinzip nichts anderes wie im Strafverfahren. Sie sollten zunächst als Betroffener eines entsprechenden Verstoßes keine Angaben zur Sache machen. Sodann empfiehlt es sich auch hier, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies insbesondere bevor gegenüber der Ordnungswidrigkeitenbehörde irgendwelche Angaben getätigt werden. Nur so ist eine effektive und ggf. erfolgreiche Verteidigung gewährleistet. Fehler, die im Laufe eines Verfahrens begangen werden, können in der Regel später nicht mehr korrigiert werden.

Nach Prüfung des Sachverhaltes ergeht im Regelfall durch die zuständige Bußgeldbehörde ein Bußgeldbescheid. Dieser wird den Betroffenen förmlich durch Postzustellurkunde zugestellt, wobei hierfür der Einwurf in den Briefkasten ausreichend ist. Mit Zugang des Bußgeldbescheides läuft eine Frist von 2 Wochen, in der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden kann. Unterbleibt dies, wird mit Ablauf der Einspruchsfrist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Spätere Einwendungen können regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn sich der Bußgeldbescheid tatsächlich als falsch erweist. Sie sollten daher nach Zugang eines Bußgeldbescheides möglichst kurzfristig reagieren, da andernfalls ein Rechtsverlust droht.

Bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die anfallenden Kosten des Verfahrens wie auch der Verteidigung regelmäßig durch den Versicherer übernommen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an uns.