Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1.1.2024

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1.1.2024

Leitlinien_2024

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 finden Sie hier.

Die Leitlinienen finden Sie hier

 

 

Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2024. Dass der Kindesunterhalt angehoben wird, ergibt sich bereits aus der 6. Mindestunterhaltsverordnung (6. MUVÄndV), die am 29.11.2023 veröffentlicht wurde. Diese zeigt, wie hoch der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ausfällt und hat somit direkten Einfluss auf die Düsseldorfer Tabelle.

 

Insgesamt wird der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder ab dem kommenden Jahr um 9,7 Prozent steigen, nachdem er bereits zum Jahreswechsel auf 2023 um 10,3 Prozent nach oben angepasst wurde. Damit beläuft sich die Anhebung des Unterhalts innerhalb eines zwei-Jahres-Zeitraums auf 20 Prozent. 

 

Um die tatsächliche Zahlung des Unterhalts zu ermitteln, muss man das Kindergeld vom Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld berücksichtigt, bei Kindern ab 18 Jahren das volle Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Änderungen beim Kindergeld sind ab 2024 nicht geplant, da ab 2025 die Kindergrundsicherung eingeführt werden soll.

 

 

Hans-Günther Ehlgen